Eine Corona-App muss das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung soweit wie möglich berücksichtigen, ohne dabei für die Infektionsbekämpfung und die Lockerung der Kontaktverbote und weiterer Freiheitseinschränkungen wichtige Effekte zu verlieren (s. Beitrag den verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Einsatz einer Corona-App). Wie kann jedoch festgestellt werden, wann die Corona-App dieses Ziel erreicht? Um dies besser […]