I. Zweckänderung durch Anonymisierung: Daten, die eingesetzt werden, um Systeme der KI zu trainieren, zu testen und zu evaluieren, wurden im Regelfall für andere Zwecke erstellt oder erhoben. Soweit sie personenbeziehbar sind, dürfte ihre Verwendung im Regelfall dem Gebot der Zweckbindung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprechen. Personenbezogene Daten können für den neuen Zweck des Trainierens, […]